Informationen zum Kinderschutz

Haben Sie Sorge um das Wohl eines Kindes?

Alle Informationen, Kontakte und Formulare zum Thema Kinderschutz finden Sie auf der Kinderschutzseite des Landratsamtes.

 

Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der insoweit erfahrenen Fachkräfte. Diese Fachkräfte unterstützen Sie bei der Einschätzung Kindeswohlgefährdung.

Auch bei uns finden Sie zwei insoweit erfahrene Fachkräfte.

Kontakt

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BISG - Beratung & Intervention bei vermuteter sexualisierter Gewalt gegen Kinder & Jugendliche

Sexueller Kindesmissbrauch passiert nicht irgendwo in Deutschland, er passiert auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Seit Februar 2024 arbeitet die BISG, die Beratungs- und Interventionsstruktur bei vermuteter sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Fachkräfte des Kinderschutzbundes KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge organisieren Beratungen für Fachkräfte.

In einer Video-Beratung erhalten Sie Hilfe,

  • wenn Sie sexuelle Übergriffe vermuten, ein komisches Bauchgefühl haben oder auch nur vage Vermutungen.
  • wenn ein Mädchen/Junge Andeutungen macht, die auf sexuelle Gewalt schließen könnten.
  • wenn Sie Verhaltensänderungen bei einem Kind wahrnehmen, die mit sexualisierter Gewalt in Verbindung stehen könnte.
  • wenn Sie sexualisierte Handlungen oder Übergriffe durch ein Kind/Jugendlichen beobachten.
  • wenn ein junger Mensch Ihnen von einem sexuellen Übergriff berichtet.
  • wenn Sie Erwachsene beobachten, die verbal oder körperlich Grenzen überschreiten.
  • wenn Sie von einem sexuellen Übergriff erfahren.

Der Erstkontakt zu uns geschieht ausschließlich per E-Mail: bisg@kinderschutzbund-soe.de. Sie müssen dabei den Fall noch nicht schildern.

Wir melden uns schnellstmöglich zurück und beraten Sie ggf. sofort bzw. schauen nach einem Termin mit dem Fachteam.

Die Beratungen sind vertraulich, anonym und kostenfrei.

Informationen zum Thema sexuelle Gewalt und Missbrauch finden Sie auch auf der Kinderschutzseite des Landkreises.

Das BISG-Logo zeigt eine stilisierte Figur unter einem Dach, die für Gemeinschaft und Unterstützung steht.
Ein nachdenkliches Kind sitzt auf dem Boden und umarmt ein Knie, während es mit langen Haaren spielt.

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Maria Wirth, Josefine Schuhmacher, Maria Irmscher

BISG Koordinatorinnen

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Prozessberatung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten

Ein Schutzkonzept dient den Kindern in Ihrer Einrichtung. Es hilft Grenzverletzungen, Gewalt, Übergriffe und sexuellen Missbrauch im sozialen Umfeld, in der Einrichtung sowie unter Heranwachsenden zu verhindern. Es beschreibt verbindliche Regelungen im Umgang damit.

Als Prozessberater*in begleiten wir Ihre Einrichtung mit unserem Blick von außen bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes.

Das Schutzkonzept-Haus visualisiert zentrale Aspekte wie Prävention, Partizipation und Verantwortung in einem strukturierten Ansatz.

Neugierig geworden?

Melden Sie sich für ein unverbindliches Auftragsklärungsgespräch. Wir entwickeln gern ein individuelles Angebot für Ihre Einrichtung!

schutzkonzept@kinderschutzbund-soe.de

Drei stilisierte Figuren symbolisieren ein Schutzkonzept, während eine Pfeilrichtung Fortschritt anzeigt.

Als Prozessbegleiter*innen bieten wir:

  • fachliches Know-how für Schutzkonzepte (Inhalt)
  • spezifisches Wissen für Schutz– und konzeptionelle Prozesse (Methoden, Reihenfolge...)
  • Struktur und Überblick während des laufenden Prozesses — Arbeit an der Risiko-Potential-Analyse und den einzelnen Bausteinen des Schutzkonzeptes
  • Netzwerkwissen und weiterführende Kooperationsmöglichkeiten

Beratung zur Erarbeitung des einrichtungsinternen Schutzkonzeptes

Das Logo des Zentrums für Kinderrechte zeigt bunte Handabdrücke und betont das Thema Beteiligung.

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Maria Wirth

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Beratung zur Erarbeitung des einrichtungsinternen Schutzkonzeptes

Sie sind als Einrichtung aktuell im Prozess der Erstellung eines einrichtungsinternen Schutzkonzeptes und haben Fragen? Gern sind wir für Sie da! Im Rahmen der Sprechstunde können Sie Ihre Fragen loswerden, um in Ihrem Prozess weiter voranzukommen.

Mittwoch: 12:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 11:00 Uhr

 

Kofinanziert von der Euroäischen Union

Kollegiale Fallberatung in Ihrem Team

Sie möchten einen Fall in Ihrem Team beraten und wünschen die Teilnahme einer externen Fachkraft? Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer kollegialen Fallberatung! Wir bieten die Möglichkeit, kostenlos eine kollegiale Fallberatung bei Ihnen vor Ort zu moderieren. Diese dauert in der Regel etwa seine Stunden und es sollten mindestens drei und maximal acht KollegInnen inklusive der falleinbringenden Fachkraft teilnehmen.

Kofinanziert von der Euroäischen Union

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Maria Wirth

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Das Logo des Zentrums für Kinderrechte zeigt bunte Handabdrücke und betont das Thema Beteiligung.